Muslimische Schülerinnen und Schüler sind gem. Nr. 4
FeiertagsKMBek an den religiösen Festen Ramazan Bayrami
und Kurban Bayrami jeweils für die ersten beiden Tage
von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und
sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit.
Eine Unterrichtsbefreiung muss nicht beantragt werden.
Die Lehrkraft sollte jedoch darüber informiert werden,
wenn das Kind an diesen Schultagen nicht erscheint.
Wichtiger Hinweis:
Die ausgewiesenen Schulzeiten sind rechtlich
verbindlich für alle Schülerinnen und Schüler. Eine Verlängerung der
Ferienzeiten ist grundsätzlich nicht möglich.
Eine Beurlaubung
vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten
Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag
möglich.
Dieser soll rechtzeitig vor dem
Beurlaubungstermin bei der Schulleitung vorliegen.
Ferientermine in
Bayern 2016- 2023
Samstag, Sonntag und
Feiertage nicht eingerechnet